Kundeninformation

…Was Sie wissen sollen…

 

Unfall-was nun?

Ein Unfallereignis ist eine unangenehme Angelegenheit, die mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden ist. Sie können sich jedoch eine Menge Ärger sparen, wenn Sie sich am Unfallort „richtig“ verhalten. INABEK hat Ihnen deshalb die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Als erstes sollten Sie für die Schadensregulierung die wichtigsten Beweise an der Unfallstelle sichern. Die sollten Sie tun, unabhängig davon, ob die Schuldfrage geklärt ist, ob der Unfall im Inland oder Ausland passierte.

  • Machen Sie eine Sie eine Unfallskizze
  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge. Machen Sie dabei vielen Übersichtsfotos von allen Seiten.
  • Fotografieren Sie detailliert die beschädigten Fahrzeuge von außen und von innen
  • Rufen Sie die Polizei, falls Personen verletzt wurden oder nach Ihrem Ermessen ein großer Schaden entstanden ist.
  • Rufen Sie auf jeden Fall die Polizei bei Unfallflucht, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, sowie bei unklarer Situation über das Unfallgeschehen.
  • Notieren Sie sich die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, sowie den Namen und die Anschrift der Unfallbeteiligten und Zeugen

Auf unserer Homepage können Sie sich den „internationalen Unfallbericht“ herunterladen. Es ist ein nützliches Dokument, das Sie bei der Unfallaufnahme unterstützt. Landen Sie sich dieses Dokument herunter und legen Sie es in den Handschuhfach! 

Kundeniformation

Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht – wo ist der Unterschied?

Teilkasko

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben! Der Gesetzgeber stellt dadurch sicher, dass der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall alle Ersatzleistungen erhält. Dies ist im §249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Über die Haftpflichtversicherung werden Sach- Personen- und Vermögensschäden gedeckt.

  • Die Vollkaskoversicherung
  • deckt in der Regel zusätzlich folgende Schäden ab: mutwillige Beschädigungen des Fahrzeuges durch Fremde (Vandalismus), Unfallschäden am eigenen Fahrzeugwerden Sach- Personen- und Vermögensschäden gedeckt.

Kasko- / Teilkaskoversicherung

Die Kasko, bzw. Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherungsleistung der Versicherungsgesellschaft. Bei der Kasko- / Teilkaskoversicherung handelt sich ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die der Versicherungsnehmer und die Versicherung gegenseitig freiwillig definiert und abgeschlossen haben.

Alle Leistungen einer Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung enthalten.

  • Die Teilkaskoversicherung
  • deckt in der Regel folgende Schäden ab:Diebstahl, Glasbruch, Brand, Explosion und Kurzschluss, Kollision mit Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz, unmittelbare Unwettereinwirkungen (Hagel, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag), Marderbiss

Begriffe aus dem Gutachten – einfach erklärt!

 

Audatex, DAT, Schwacke
Dienstleistungsunternehmen, die Leistungen und Services rund um das Thema „Kfz-Schaden“ für Kfz-Sachverständige, Werkstätten und Versicherungen anbieten.

Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN)
Ist die Fahrzeug-Identifikations-Nummer ist die international genormte, 17-stellige Fahrgestell-Nummer am Fahrzeug. Sie ist ein eindeutiges und unverwechselbares Identifikationsmerkmal des Fahrzeuges.

 

Instandsetzungskosten

Sind die voraussichtlichen Reparaturkosten, die man aufwenden muss, um den Sachschaden am unfallbeschädigten Fahrzeug zu beseitigen. Sie werden aufgeschlüsselt in Ersatzteile, Lohn- und Lackierungskosten.

Reparaturdauer

Anzahl der Tage, die man benötigt, um das beschädigte Fahrzeug zu instandsetzen. Reparaturdauer wird in Arbeitstagen (pro Woche Montag bis Freitag) angegeben.

 

Wiederbeschaffungsdauer

Anzahl der Tage, die man benötigt, um sich ein vergleichbares Fahrzeug wiederzubeschaffen. Wiederbeschaffungsdauer wird in Kalendertagen (pro Woche Montag bis Samstag) angegeben.

 

Neu für alt (nur Kaskoschaden)

Abzüge „neu für alt“ sind in der Kaskoversicherung individuell geregelt. Sofern Abzüge „neu für alt“ vereinbart wurden, wird von den Kosten für Ersatzteile und Lackierung ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abschlag in Prozent vorgenommen.

 

Wertverbesserung (nur Haftpflichtschaden)

Erfahrt das Gesamtfahrzeug durch die ausgeführte Reparatur eine Wertsteigerung, so ist diese als sogenannte Wertverbesserung in Abzug zu bringen.

Wertminderung (Merkantile Wertminderung)

Die merkantile Wertminderung wird damit begründet, dass ein fachgerecht repariertes Fahrzeug im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Erlös erzielen kann, als Fahrzeuge ohne vorherige Reparatur. Sie stellt somit einen Vermögensausgleich für das Risiko dar, dass für das fachgerecht reparierte Fahrzeug möglicherweise geringer Erlös erzielt wird. 

Technische Wertminderung

Technische Wertminderung liegt vor, wenn trotz des Einsatzes modernster Reparaturtechniken und fachgerechter Reparatur, der ursprüngliche Fahrzeugzustand nicht erreicht wird.

 

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich (wirtschaftlicher Totalschaden) ist.

 

130% Grenze

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.

 

Fiktive Abrechnung

Der Geschädigte kann frei wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder ob er sich die ermittelten Reparaturkosten gemäß Gutachten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Liegen die Reparaturkosten oberhalb von 70% des Wiederbeschaffungswertes, wird bei der fiktiven Abrechnung nach herrschender Rechtsprechung der Restwert in Abzug gebracht. Der Regulierungsbetrag entspricht dann Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

 

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Wert eines Fahrzeuges, der der Geschädigte für ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Dabei werden alle wertbildenden Faktoren, sowie die örtliche Marktlage berücksichtigt.

 

Hypothetischer Wiederbeschaffungswert

Für die Fahrzeuge, die am leicht zugänglichen Markt nicht gehandelt werden, muss der Fahrzeugwert rechnerisch ermittelt werden. Der hypothetische Wiederbeschaffungswert orientiert sich in der Regel am Neupreis, oder an den Herstellungskosten.

 

Restwert

Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeuges oder dessen Teile, den man an einem, für den Geschädigten leicht zugänglichen Markt, erzielen kann.

 

Händlereinkaufswert

Unter Händlereinkaufswert versteht man den Wert eines Fahrzeuges, der der Händler aufwenden muss, um ein gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Dabei werden besondere Umstände, wie zum Beispiel Verkauf eines Neufahrzeuges oder ähnliche nicht berücksichtigt.  

 

Händlerverkaufswert

Unter Händlerverkaufswert versteht man den Wert eines Fahrzeuges, zu dem der Händler das Fahrzeug am Markt anbietet. Der Händlerverkaufswert setzt sich aus dem Händlereinkaufswert zuzüglich Händlerspanne zusammen. Er entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungswert.

 

Händlerspanne

Die Händlerspanne ist die Differenz zwischen Händlereinkaufwert und -verkaufswert. Sie beinhaltet unter anderem die anteiligen Kosten für die Aufbereitung des Fahrzeuges, Standgebühren, Energiekosten und sonstige innerbetriebliche Kosten.

 

Veräußerungswert (Definition gemäß §9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes)

„Der Veräußerungswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Fahrzeuges bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.“

 

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert umfasst alle Kosten, die erforderlich sind, um das beschädigte Objekt wieder aufzubauen. Die Ermittlung des Wiederherstellungswertes wird in Einzelfällen oder bei entsprechender Beauftragung durchgeführt.  

 

Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Höhe dieser Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann zum Beispiel der Nutzungsausfallentschädigungstabelle „Sanden, Danner, Küppersbusch“ entnommen werden.